Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mk-Gutachtenservice GmbH, Stand 12/2023
Bedingungen für die Erstellung von KFZ-Gutachten und Bewertungen
Auftragserteilung
Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen, einschließlich Gutachtenerstellung nach Unfällen, Bewertung von Fahrzeugen für den Verkauf, Überprüfung von Fahrzeugen vor dem Kauf, Oldtimer-Gutachten und Wertermittlungen.
Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, erforderliche Untersuchungen und Bewertungen vorzunehmen. Änderungen und zusätzliche Leistungen bedürfen der Rücksprache.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
II. Preisangaben und Kostenvoranschläge
Auf Wunsch vermerkt der Auftragnehmer voraussichtliche Preise für die Dienstleistung im Auftragsschein. Diese richten sich stets nach der JVEG Tabelle.
Ein schriftlicher Kostenvoranschlag bindet den Auftragnehmer für 1 Woche. Kosten für den Kostenvoranschlag können vereinbart werden und werden bei Auftragserteilung verrechnet. Überschreitungen des Gesamtpreises bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
Preisangaben und Kostenvoranschläge müssen die Umsatzsteuer ausweisen.
Falls eine Begutachtung infolge von Schäden (z.B. Unfallschäden) nicht sofort möglich sein sollte, wird das Fahrzeug als technisch defekt angesehen. Folgeschäden, die erst nach der Begutachtung erkennbar werden, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
Fertigstellung
Kann ein verbindlicher Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden, ist Schadensersatz, abgesehen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.
Sollten bei der Begutachtung weitere Schäden festgestellt werden, die die ursprüngliche Bewertung beeinflussen, wird der Auftraggeber informiert. Lehnt der Auftraggeber zusätzliche Kosten ab, kann die Bewertung mit einem Gewährleistungsausschluss abgeschlossen oder berechnet werden.
Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt besteht keine Schadensersatzpflicht. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über solche Verzögerungen.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers oder am Standort des Fahrzeugs. Der Auftraggeber ist zur Abholung innerhalb von 1 Woche nach Fertigstellung verpflichtet.
Bei Nichtabnahme kann der Auftragnehmer gesetzliche Rechte geltend machen. Für eintägige Begutachtungen verkürzt sich die Frist auf 2 Tage.
Für die Aufbewahrung des Fahrzeugs können Gebühren berechnet werden. Die Kosten und Risiken der Aufbewahrung trägt der Auftraggeber.
Zahlung
Erweitertes Pfandrecht
Das vertragliche Pfandrecht des Auftragnehmers umfasst auch Forderungen aus früheren Arbeiten, sofern diese mit dem Fahrzeug in Verbindung stehen.
Haftung für Sachmängel und sonstige Schäden
Die Haftung für Sachmängel verjährt in einem Jahr ab Abnahme, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für sonstige Schäden gelten die Regelungen zur Haftung für Sachmängel entsprechend.
Eigentumsvorbehalt
Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Gerichtsstand
Für Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende gültige Regelung.